FERLING RECHTSANWÄLTE München-
Ihr Partner rund um das Thema Vertriebsrecht
FERLING RECHTSANWÄLTE – Vertriebsrecht
Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen und dient der Regelung der Absatzorganisation.
FERLING RECHTSANWÄLTE – Vertriebsrecht
Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen und dient der Regelung der Absatzorganisation.
Wir betreuen Sie in allen Themen rund um das Vertriebsrecht.
Angefangen bei der außergerichtlichen Beratung, bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen.
Profitieren Sie hier von mehr als 15 Jahren Erfahrung.
Ihre Ansprechperson rund ums Thema Ausstieg aus der Ausschließlichkeit und Umstieg in den unabhängigen Vertrieb.
Eine Provisionsrückforderung ist gesetzlich streng geregelt. Wir sind Spezialisten auf diesem Gebiet.
rückforderungen
Seien Sie bestens darauf vorbereitet, wenn Sie eine Vorschussrückforderung bekommen.
Spezialisiert auf Kündigungen im Vertriebsrecht wenn es z.B. um Kündigungsfristen oder Kündigungsschutz geht.
Seien Sie bestens beraten während und nach der Vertragslaufzeit.
Ihre Unterstützung in Sachen Vergütungsansprüche wie z.B. Provision, Courtage etc.
Nachvertragliche Vergütungsansprüche kann ein schwieriges Thema sein, wir bringen Licht ins Dunkel.
Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung, welche nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geschlossen wird.
Die Kontrollrechte des Handelsvertreters dienen der Ermittlung und Geltendmachung seiner Provisionsansprüche.
verstöße
Spezialisiert auf Vertragsverstöße und deren Folgen sind wir Ihr kompetenter Partner.
Eine Konkurrenztätigkeit ist es, wenn der Arbeitnehmer innerhalb des Geschäftszweiges des Arbeitgebers aktiv ist.
Ausgleichsansprüche und Vertragsabwicklung bedürfen viel Vorbereitung und Know-How. Wir unterstützen Sie.
Ein Aufhebungsvertrag regelt die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen beiden Parteien.
klagen
Im Rahmen einer Statusfeststellungsklagen wird der Status der Beschäftigung geprüft.
Der Abwicklungsvertrag regelt alle Modalitäten, die auch in einem Auflösungsvertrag stehen würden.
Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer dauerhaft oder zeitweise von seinen Pflichten entbunden. Die Vergütung wird hierbei separat geregelt.
Wir unterstützen Sie rund um das Thema Rückbelastungen z.B. bei Stornos oder Vorauszahlungen.
verstöße
Ferling Rechtsanwälte berät Sie rund um Wettbewerbsverstöße und deren Folgen.
Handelsvertreterverträge und Vertriebsvereinbarungen
Konzeption von strukturierten Vertrieben ist das Herzstück eines gut funktionierenden Unternehmens.
FERLING RECHTSANWÄLTE – Vertriebsrecht
Warum wir für Sie die richtige Anwaltskanzlei in Sachen Vertriebsrecht sind?
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