FERLING RECHTSANWÄLTE München-
Ihr Partner rund um das Thema gewerblicher Rechtsschutz
FERLING RECHTSANWÄLTE – Gewerblicher Rechtsschutz
Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören verschiedene Schutzrechte,
welche für eine gewerbliche Nutzung von geistigen Schöpfungen relevant sind.
FERLING RECHTSANWÄLTE – Gewerblicher Rechtsschutz
Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören verschiedene Schutzrechte,
welche für eine gewerbliche Nutzung von geistigen Schöpfungen relevant sind.
Wir betreuen Sie in folgenden Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes,
soweit ein Bezug zum Handelsvertreterverhältnis bzw. Vertriebsverhältnis vorliegt. Profitieren Sie von unserer Expertise wenn es um das Thema gewerblicher Rechtsschutz geht.
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die ihm im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut wurden, dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
Irreführende Werbung ist objektiv falsche oder/und subjektiv falsch interpretierbare Werbeaussagen.
Somit zählt es als unlauterer Wettbewerb und untersagt.
Eine wettbewerbswidrige Behinderung setzt stets eine Beeinträchtigung
der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers voraus.
Gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln, ist Erlaubnispflichtig.
Wir begleiten Sie den gesamten Prozess, von der Abmahnung bis hin zu einstweiligen Verfügung.
FERLING RECHTSANWÄLTE – gewerblicher Rechtsschutz
Warum wir für Sie die richtige Anwaltskanzlei beim Thema gewerblicher Rechtsschutz sind?
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